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Kulturelle Enteignung

Wer wollte, konnte innerhalb eines Monats einen Nationalfeiertag nach dem anderen feiern. Beginnend mit den USA (4. Juli),  weiter mit Frankreich (14. Juli), Belgien (21. Juli) und der Schweiz (1. August), konnte man Momente der Einheit erleben, der Gemeinsamkeit mit anderen Menschen.

 

In Zeiten nationalistischer Tendenzen und Kriege können Nationalfeiertage aber auch für Ausgrenzungen genutzt werden. Anstatt das Gemeinsame zu feiern, kann es zur missbräuchlichen Ausgrenzung, ja zu Verneinung anderer auf das Recht eigenständiger kultureller Existenz kommen.

 

Wie emotional geladen das Thema kultureller Ausgrenzung ist, erfährt zurzeit ein kleines Lokal in Bern, welches es in viele Medien Europas geschafft hat, weil es ein Konzert aufgrund des Vorwurfes der kulturellen Aneignung abgebrochen hat. Die junge SVP ging sogar soweit, Strafanzeige gegen das Lokal einzureichen.

 

Kultur ist vom Menschen geschaffen, kann nur durch die Auseinandersetzung mit äusseren Einflüssen entstehen. Wenn nun ein paar weisse Männer Reggae spielen, dabei Mundart singen, westafrikanische Kleider und Dreadlocks tragen, dann schaffen sie Kultur. Dieses kulturelle Potpourri mag seltsam erscheinen, es kann Unbehagen auslösen, kein Problem. Im Gegenteil, es zwingt andere Menschen kulturell zu handeln, indem sie sich diesem äusseren Einfluss aussetzen und dabei möglicherweise an ihre eigene Grenze stossen.

 

Anderen die eigene Grenze aufzuzwingen, geht hingegen gar nicht. Egal ob man Vladimir Putin heisst oder irgendeine anonyme Berner Linksautonome ist. Die Diskussion über eine Kultur, die nicht gefällt, führt der zivilisierte Mensch nicht mit Gewalt, sondern mit Worten.

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